BGH · I ARZ 748/90 vom 24.10.1991

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Leitsatz / Zusammenfassung

Rechtsanwältin Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 24. Oktober 1991 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Piper und die Richter Dr. Teplitzky, Dr. Mees, Dr. v. April 1991 - I ARZ 748/90, S.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF I ARZ 748/90 - BESCHLUSS in der Sache Raymond van atz 12, Kläger, - vertreten durch: Rechtsanwalt gegen Tanzlehrer Michael VI Istraße 71-73, Beklagter , vertreten durch: Rechtsanwältin Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 24. Oktober 1991 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Piper und die Richter Dr. Teplitzky, Dr. Mees, Dr. v. Ungern-Sternberg und Starck beschlossen: Das Amtsgericht Köln wird als das sachlich zuständige Gericht bestimmt (§ 36 Nr. 6, § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO; vgl. Senatsbeschluß vom 18. April 1991 - I ARZ 748/90, S. 4). Der 2. und 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts halten an ihrer abweichenden Ansicht nicht mehr fest. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die Erstattung der sonstigen Kosten richtet sich nach der Kostenentscheidung in der Hauptsache. Piper Mees