Volltext der Entscheidung
Beglaubigte Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF
I ARZ 329/91
BESCHLUSS
in dem Konkursverfahren
über den Nachlaß des Walter Friedrich geb. am
1923, verstorben am 6. Oktober 1990 in BmHHPF rankreich,
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 29. Mai 1991 durch die Richter Dr. Teplitzky, Dr. Erdmann, Dr. Mees, Dr. Ullmann und Starck
beschlossen:
Die Bestimmung eines zuständigen Gerichts gemäß § 36 ZPO Nr. 6 wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen einer Nachlaßkonkurseröffnung in Deutschland nicht erfüllt sind und daher die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nicht gegeben ist (§§ 214, 238 KO).
Teplitzky Erdmann
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