BGH · I ARZ 267/68
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Leitsatz / Zusammenfassung
vertreten durch den Vorstand, die Direktoren Dr.Br*S< und Dr. ebenda, Klügerin» - vertreten durch Rechteanwalt Joachim R{ Der an 23* Oktober 1968 beim Bundesgerichtshof eingegangene Antrag auf Bestimmung eine© ßu-stundigon Gerichts genftö 4 36 Mr. 3 2P0 wird abgelehnt, weil an dem für die beklagte oHG gegebenen Gerichtsstand des Sitzes (§17 SK)) oder der Blederlossung (§ 21 SPO) auch die für die Ge-sellschnftsschuld Bithaftenden Gesellschafter verklagt werden können (HG Gruch 38, 1194$ Sydovz/Buoch, SPO, 22« Auf!*, § 21 Ann. 4)* Die Kosten dieses Verfahrens werden der Klügerin geoüö § 91 3PO auf erlegt* Der Wert des Gegenstandes wird gemüü § 3 BPO auf 500,- IM festgesetzt.