BGH · I ARZ 143/73 vom 18.05.1973
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Leitsatz / Zusammenfassung
wegen Kostenentscheidung Der I« Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in . Mai 1973 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Krüger-Nieland und die Richter Dr. Merkel, Dr. Schönberg, Dr. Frhr. Februar 1972, der nach seiner Begründung auch die durch das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Paderborn entstandenen Kosten zu dem Gegenstand hat, fehlt es an der' Voraussetzung, daß sich verschiedene Gerichte rechtskräftig für unzuständig erklärt haben (§ 36 Ziff* 6 ZPO). Außerdem ergibt sich aus dem neuen Antrag, daß darüber zu entscheiden sein wird, ob bei Abschluß des Vergleichs vor dem Arbeitsgericht Paderborn vom 21. eine einheitliche Kostenentscheidung für das gesamte Verfahren sein müßte, dürfte das Arbeitsgericht Paderborn berufen sein, vor dem der Prozeßvergleich abgeschlossen worden ist.