Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IXaZB 153/03
28. Mai 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren
Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Raebel, Athing und Dr. Boetticher sowie die Richterin Dr. Kessal-Wulf
am 28. Mai 2003 beschlossen:
Der Gläubigerin wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend den Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg (Einzelrichter) vom 24. Februar 2003, mit dem über die sofortige Beschwerde des Schuldners entschieden worden ist, Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt und Rechtsanwalt Dr. Schott beigeordnet.
Kreft
Raebel
Athing
Boetticher
Kessal-Wulf