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BGH · IXa ZA 9/04

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IXa ZA 9/04

Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Raebel, Athing, von Lienen, die Richterin Roggenbuck und den Richter Zoll am 25. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO). Jedenfalls geht die aufwendige und kostenintensive (Kostenvoranschlag: 409.000 €) Beseitigung über das dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der Herausgabevollstreckung gemäß § 885 ZPO obliegende "Wegschaffen von beweglichen Sachen" hinaus.

Zitierte Normen: § 114 ZPO
ZPOBeschlußGrundstückGläubigersBeseitigungRoggenbuck25Raebel

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IXa ZA 9/04
25. Juni 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren
-2-
Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Raebel, Athing, von Lienen, die Richterin Roggenbuck und den Richter Zoll
 am 25. Juni 2004 beschlossen:
Der Antrag des Gläubigers, ihm für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens gegen den Beschluß der 7. Zivilkammer des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 20. April 2004 Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO).
Es bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob dem auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks lautenden Versäumnisurteil überhaupt ein vollstreckbarer Anspruch des Gläubigers auf Beseitigung der auf dem Grundstück gelagerten großen Mengen Abfall entnommen werden kann. Jedenfalls geht die aufwendige und kostenintensive (Kostenvoranschlag: 409.000 €) Beseitigung
 über das dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der Herausgabevollstreckung gemäß § 885 ZPO obliegende "Wegschaffen von beweglichen Sachen" hinaus. Ein solcher Beseitigungsanspruch wäre nach § 887 ZPO zu vollstrecken (vgl. BGH, Beschluß vom 19. März 2004 - IXaZB 328/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
Raebel
 Athing
von Lienen
 Roggenbuck
Zoll