Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Brandes und die Richter Kirchhof, Dr. Fischer, Dr. Zugehör und Dr. Ganter am 23. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 31. Die Bürgschaft des Beklagten erfaßt wirksam alle Verbindlichkeiten der GmbH (vgl. Das Berufungsgericht hat zu Recht die Verletzung von Aufklärungspflichten seitens der Bank verneint. Im übrigen ist auch die Feststellung rechtlich nicht zu beanstanden, daß der Beklagte die Finanzierung selbst dann durchgeführt hätte, wenn ihm von Anfang an bewußt gewesen wäre, er könne kein EKH-Darlehen erhalten.
BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 90/96 BESCHLUSS vom 23. Januar 1997 in dem Rechtsstreit Thomas itraße Beklagter und Revisionskläger, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwältin von gegen vertreten durch den Vorstand, cMHHUfe-StraßeA# Sl Klägerin und Revisionsbeklagte - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwälte Dr. u. Koll. 2 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Brandes und die Richter Kirchhof, Dr. Fischer, Dr. Zugehör und Dr. Ganter am 23. Januar 1997 beschlossen: Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 31. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Februar 1996 wird nicht angenommen. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Der Streitwert für die Revisionsin-stanz wird auf 300.000 DM festgesetzt . Gründe Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ZPO). Die Bürgschaft des Beklagten erfaßt wirksam alle Verbindlichkeiten der GmbH (vgl. Senatsbeschl. v. 24. September 1996 - IX ZR 316/95, NJW 1996, 3205). Ob das Darlehen vom 6. November 1991 zunächst dem Beklagten persönlich oder sogleich der GmbH i.G. gewährt wurde, ist im Endergebnis unerheblich; denn der Beklagte haftet für dessen Rückzahlung in jedem Fall. Das Berufungsgericht hat zu Recht die Verletzung von Aufklärungspflichten seitens der Bank verneint. Im übrigen ist auch die Feststellung rechtlich nicht zu beanstanden, daß der Beklagte die Finanzierung selbst dann durchgeführt hätte, wenn ihm von Anfang an bewußt gewesen wäre, er könne kein EKH-Darlehen erhalten. Brandes Kirchhof Fischer Zugehör Ganter