Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Merz und die Richter Fuchs, Dr. Schmitz, Kirchhof und Dr. Fischer am 6. 1. Den Klägern wird als Revisionsbeklagten für die Revisionsinstanz Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Frhr. Die Annahme der Revision des Be- Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 144.673,60 DM festgesetzt.
BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 88/90 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit Manfred Vasco Mihail Victor Daniel M geboren am wohnhaft Ui 1983, weg , F: gesetzlich vertreten durch seine Mutter, Luminita - Carmen D , wohnhaft daselbst. Beklagter und Revisionskläger, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen 1. Marion M. , Ob , L 2. Mark M , 01 3. Marius M , , L beide gesetzlich vertreten durch die Klägerin zu 1) und wohnhaft ebenda, Kläger und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Merz und die Richter Fuchs, Dr. Schmitz, Kirchhof und Dr. Fischer am 6. Dezember 1990 beschlossen: 1. Den Klägern wird als Revisionsbeklagten für die Revisionsinstanz Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Frhr. v. Stackeiberg beigeordnet. 2. Die Annahme der Revision des Be- klagten gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. März 1990 wird abgelehnt. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 144.673,60 DM festgesetzt. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung; das Rechtsmittel verspricht auch im Ergebnis keinen Erfolg (§ 554 b ZPO). Der Revision ist zuzugeben, daß im Klageantrag hätte angegeben werden müssen, wegen welcher titulierten Forderung und bis zu welcher Höhe der anfechtungsrechtliche Rückgewähranspruch erhoben wird. Die fehlenden Angaben sind jedoch in der Klagebegründung enthalten. Daß das Berufungsgericht sie von sich aus in den Urteilsausspruch übernommen hat, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden. Merz Fuchs Schmitz Gründe Fischer Beglaubigt als Urkundsbeamter der Geschäfssteile Kirchhof