a) Zur Beurteilung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und der gerichtlichen Fehlentscheidung ist, anders als bei der Feststellung eines normativen Schadens die vom Gericht des Vorprozesses getroffene Entscheidung heranzuziehen.
Berichtigter Leitzsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 675, 249 Bb a) Zur Beurteilung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und der gerichtlichen Fehlentscheidung ist, anders als bei der Feststellung eines normativen Schadens die vom Gericht des Vorprozesses getroffene Entscheidung heranzuziehen. b) Der für die Zurechnung der anwaltlichen Pflichtverletzung notwendige innere Zusammenhang zu dem Schadensereignis entfällt, wenn ein vertragsgerechtes Verhalten des Anwalts nicht geeignet war, die den Mandanten belastende gerichtliche Fehlentscheidung zu vermeiden. BGH, Urteil vom 15. November 2007 - IX ZR 44/04 - OLG Karlsruhe LG Karlsruhe