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BGH · IX ZR 267/03

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IX ZR 267/03

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Dr. Ganter, Kayser, Vill und die Richterin Lohmann am 11. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 28. Da das Berufungsgericht für sämtliche denkbaren Alternativen eine Pflichtverletzung der Beklagten und einen Schaden der Klägerin bejaht hat, war es folgerichtig, die Eigentumsverhältnisse an dem "verschenkten" Grundstück nach kanadischem Recht offenzulassen.

Zitierte Normen: § 544 ZPO
WertBedeutungBerufungsgerichtRechtZPOBeschwerdeFischer

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IX ZR 267/03
BESCHLUSS
vom 11. November 2004 in dem Rechtsstreit
 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Dr. Ganter, Kayser, Vill und die Richterin Lohmann
 am 11. November 2004 beschlossen:
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Oktober 2003 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Streitwert des Beschwerdeverfahrens: 20.802,22 €
Gründe:
Die Beschwerde ist nach § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO statthaft; sie ist jedoch nicht begründet. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).
Das Berufungsgericht hat den Wert der Farm in Kanada bei dem im Rahmen der Schadensermittlung gebotenen Gesamtvermögensvergleich außer Betracht gelassen, weil es der Liegenschaft keinen wesentlichen wirtschaftlichen Wert beigemessen hat. Selbst wenn dies unzutreffend sein sollte, handelt es sich nicht um einen "Rechtsfehler mit symptomatischer Bedeutung".
Da das Berufungsgericht für sämtliche denkbaren Alternativen eine Pflichtverletzung der Beklagten und einen Schaden der Klägerin bejaht hat, war es folgerichtig, die Eigentumsverhältnisse an dem "verschenkten" Grundstück nach kanadischem Recht offenzulassen.
Fischer	Ganter	Kayser
 Vill
Lohmann