in der EntschSUiigungssache Kläger und Beschwerdeführer, Das tesehwerdeverfahren ist gebühren- und aualagenfrei* die außergerichtlichen Kosten trägt ter Kläger. Auf die Beschwerde* die nicht begründet werden ist* hat ter Samt das Beruftegsurteil geprüft.
2696 ICO BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS in der EntschSUiigungssache Kläger und Beschwerdeführer, - Prozeßbevollttäcfctigter s Rechtsanwalt g*f«a Land Rheinland-Pfalz, vartreten durch das Ministeriu» dar Finanzen, Kaiser-Friedrich-StraSe 1* 6500 Mains 1, Beklagten und Bescharerdagegner 2 Der IX. Zivllaaaat «iea Bundesgerichtshofes hat a» 3. Hovenber 1977 durch dan Vorsitzenden Richter Mai und «Ha Richter Zorn, Henkel, Or. Thuam und Portaann beschlossen* Bis Beschwerde tea Klügere gegen die Jfieht-Zulassung ter Revision Im Urteil tea 7« 21-vilsenats * EntechäcUgungßeenats - tea Ober-l&atesgeriehts Koblens vea 4. Desenber 1974 wird zurückgewiesen. Das tesehwerdeverfahren ist gebühren- und aualagenfrei* die außergerichtlichen Kosten trägt ter Kläger. fljULftAJ Auf die Beschwerde* die nicht begründet werden ist* hat ter Samt das Beruftegsurteil geprüft. Ein ge* setzlicher Grund für die Zulassung ter Revision (§ 219 Abs« 2 BEO) bat alte nicht ergeben. Mai Zern