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BGH

Gericht: BGH

in der EntschSUiigungssache Kläger und Beschwerdeführer, Das tesehwerdeverfahren ist gebühren- und aualagenfrei* die außergerichtlichen Kosten trägt ter Kläger. Auf die Beschwerde* die nicht begründet werden ist* hat ter Samt das Beruftegsurteil geprüft.

Kaiser-Friedrich-StraSeBESCHLUSSBeschwerdeBUNDESGERICHTSHOFKlägerMainRevision

Volltext der Entscheidung

2696 ICO
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
in der EntschSUiigungssache
 Kläger und Beschwerdeführer,
- Prozeßbevollttäcfctigter s Rechtsanwalt
g*f«a
Land Rheinland-Pfalz, vartreten durch das Ministeriu» dar Finanzen, Kaiser-Friedrich-StraSe 1* 6500 Mains 1,
Beklagten und Bescharerdagegner
2
Der IX. Zivllaaaat «iea Bundesgerichtshofes hat a» 3. Hovenber 1977 durch dan Vorsitzenden Richter Mai und «Ha Richter Zorn, Henkel, Or. Thuam und Portaann
 beschlossen*
Bis Beschwerde tea Klügere gegen die Jfieht-Zulassung ter Revision Im Urteil tea 7« 21-vilsenats * EntechäcUgungßeenats - tea Ober-l&atesgeriehts Koblens vea 4. Desenber 1974 wird zurückgewiesen.
Das tesehwerdeverfahren ist gebühren- und aualagenfrei* die außergerichtlichen Kosten
 trägt ter Kläger.
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Auf die Beschwerde* die nicht begründet werden ist* hat ter Samt das Beruftegsurteil geprüft. Ein ge* setzlicher Grund für die Zulassung ter Revision (§ 219 Abs« 2 BEO) bat alte nicht ergeben.
Mai
 Zern