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BGH

Gericht: BGH

und gegen Freistaat Bayern, vertreten durch die Besirksfinanzdirektlon Einehen, Alexandrastr. öie Beschwerde der Klägerin gegen die nicht-zulassung der Revision im Urteil des 17* Zivilsmats des öberlandeageriehts Einehen vom 20* August 1974 wird zurüekgewiesen. Gründe Auf die Beschwerde, die nicht begründet worden ist, hat der Senat tos Berufungsurteil geprüft* Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs* 2 BEG) hat sich nicht ergeben.

Zitierte Normen: § 219 BEG
ZXEinehenBeschwerdeZornKlägerinZivilsenatRevision

Volltext der Entscheidung

2397 041
zur Entscheidungssammlung des Senats
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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
ln der Entschääigunge sache
 Rosa
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Street,
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 Klägerin und Beschwerdeführerin,
- Frozeßtevollaiäelitigtei
 Recht
te Dr.
und
 gegen
Freistaat Bayern,
 vertreten durch die Besirksfinanzdirektlon Einehen, Alexandrastr. 3» 8000 München 2a,
Beklagten und Beschverdegegner
ö®** ZX, Zivilsenat das Bundeagerichtehofs hat am S* November 1977 durch dm Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Zorn, Fuchs, Portmaim und Ihr* Lang
 beschlossen*
öie Beschwerde der Klägerin gegen die nicht-zulassung der Revision im Urteil des 17* Zivilsmats des öberlandeageriehts Einehen vom 20* August 1974 wird zurüekgewiesen.
Bas Beschwerdeverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin*
Gründe
 Auf die Beschwerde, die nicht begründet worden ist, hat der Senat tos Berufungsurteil geprüft* Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs* 2 BEG) hat sich nicht ergeben.
Mai
 Zorn