* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · XX ZB 94/77

Gericht: BGH · Aktenzeichen: XX ZB 94/77

Zivilsenat dee Bundesgerichtshofs hat am PO. Oie Beschwerde der KUgeria gegen die Nichtsu-lassung der Revision ia Urteil des 10. Ein gasetsliehar Grund fllr die Zulassung dar Revision ($ 219 Abs.p WO) liegt aieht vor. Auch die Beschwerde seigt einen solchen aieht auf.Sie erschöpft sieh ia Aagriffaa gegen die iachverhaltsfeststeilung und Beweiswdrdigung, die der Tnt-rlchter verantwortet.

HenkelGrundZBKiehterBUNDESGERICHTSHOFAbschriftBeschwerdeKUgeriaRevision

Volltext der Entscheidung

Entscheid.-SomiTila. d. Senats
 Abschrift
2411 064
BUNDESGERICHTSHOF XX ZB 94/77	BESCHLUSS
ln dir EstsohSdlguQfssselie
 Street, Apt. m	u^^vCaadBt
 KlKgerin und Beschwerdeführerin,
- ProseBbevolLsNchtlgtei
 te JR und Dr.
ge«en
 Rh«l lfrljm/f	ff t
vertrete» durch das Mlnisteriim der Finanzen, Kaiser~Friedrich-Stra0e 19 Mainz 1,
Beklagten und Beschwerdegegner
 Der XX. Zivilsenat dee Bundesgerichtshofs hat am PO. mm 1979 durch de» Vorsltseadem Kiehter Rai und die Kiehter Zorn, Henkel, Or. Laag und GHrtner
 beschlossen!
Oie Beschwerde der KUgeria gegen die Nichtsu-lassung der Revision ia Urteil des 10. Zivilsenats - Entsohüdlgungaseaate * dea Oberlandes-geriehts Koblens vem 1. Deseaber 1976 wird su-rfiokgewlegea.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdever-fehreas trügt die KUgeria.
Grunde
 Das ausschließlich mit tatsächlichen Srwüguagm begründete Berufungsurteil ist aus Rechtsgründen nicht au beanstanden. Ein gasetsliehar Grund fllr die Zulassung dar Revision ($ 219 Abs. p WO) liegt aieht vor. Auch die Beschwerde seigt einen solchen aieht auf. Sie erschöpft sieh ia Aagriffaa gegen die iachverhaltsfeststeilung und Beweiswdrdigung, die der Tnt-rlchter verantwortet. ln dessen Eraessea liegt es» ob er weitere Gutachten mediainiacher Sachverständiger erhebt (vgl. BCH MRT 1967, 37» Nr. 87).
Kal
 Henkel