BGH · IX ZB 88/75 vom 16.09.1975
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
September 1975 durch den Vorsitzenden Richter Mal und die Richter Zom9 Puchs, Rr. Thumm und Dr* Lang beschlossent Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision lm Urteil des 15* Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 25* Oktober 1974 wird zurückgewiesen• und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger* Gründe Das Berufungsurteil steht im Einklang mit den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof ln ständiger Rechtsprechung zu § 6 Abs* 1 Nr* 2 BEG dargelegt hat (zuletzt RzW 1973, 420)* Die Angriffe der Beschwerde richten sich gegen die tatrichterliche Würdigung der Tätigkeit des Klägers als Hauptreferent und Redakteur der Abteilung Presse, Rundfunk und Information des Nationalrats der Nationalen Front des demö-