Klägerin und Beschwerdeführerin« Der* XX* Zivilsenat des Bini&osgoricn s nat an 22. Dio Beschwerde der Klägerin gegen alo Nichtzulassung der Revision i& erteil des 10. Der Senat hat auf die unbegründet gebliebene Beschwerde das Berufungsurteil geprüft.
Äoscnrii't z. EntscheicLungsSammlung a. Senats
2479 067
BUNDESGERICHTSHOF
IX ZB 87/72
BESCHLUSS
ln der EntschHäigüngssacka
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Klägerin und Beschwerdeführerin«
Proz&ßfcevollmSchtigters Rechtsanwalt
gegen
Land RluinUnö-Pfal« » vertreten durch das Klnisterim der Finanzen* Haina, Kaißer-Friedrich^Str&Se 1,
& klagten und Beschwerdegegnor
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Der* XX* Zivilsenat des Bini&osgoricn s nat an 22. Januar 1976 durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Richter Zorn# Henkel# Fuchs und £r. Bang
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beschlossen*
Dio Beschwerde der Klägerin gegen alo Nichtzulassung der Revision i& erteil des 10. Zivilsenats - Entschädigungssenats -des Cberlandesgerichts Koblenz voq 7* v^uli 1971 wird nurückgcv/iesen *
p&s Be schwerdeverfähren ist gebühren*und auslagenfrei; die außergerichtlichen kosten trägt die Klägerin.
C r ü n j! ©
Der Senat hat auf
die unbegründet gebliebene Beschwerde
das Berufungsurteil geprüft. Ein g® Zulassung der Revision {§ 219 .Abs*
setzlicher Orund für die 2 BEO) liegt nicht vor.
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Henkel