* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · IX ZB 83/05

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IX ZB 83/05

auf Blatt 3 unter 2. Des weiteren muss es auf Blatt 5 im letzten Satz statt dass ein Insolvenzgrund und Eröffnung“ richtig: dass ein Insolvenzgrund nach Eröffnung“

InsolvenzverfahrenbetreffenBlattVermögenGmbHSchreibfehlerberichtigungBürkEröffnung

Volltext der Entscheidung

IX ZB 83/05
Schreibfehlerberichtigung
 ln dem Insolvenzverfahren
 betreffend das Vermögen der I.	GmbH
Weitere Beteiligte:
1.	Rechtsanwalt 2.	F.	B. ,
wird der Senatsbeschluss vom 9. März 2006 dahingehend berichtigt:
auf Blatt 3 unter 2. im ersten Satz sind die Worte: „abzugrenzen ist“ zu streichen.
Des weiteren muss es auf Blatt 5 im letzten Satz statt dass ein Insolvenzgrund und Eröffnung“ richtig:	dass	ein	Insolvenzgrund	nach Eröffnung“
heißen.
Bürk, Justizhauptsekretärin