auf Blatt 3 unter 2. Des weiteren muss es auf Blatt 5 im letzten Satz statt dass ein Insolvenzgrund und Eröffnung“ richtig: dass ein Insolvenzgrund nach Eröffnung“
IX ZB 83/05 Schreibfehlerberichtigung ln dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen der I. GmbH Weitere Beteiligte: 1. Rechtsanwalt 2. F. B. , wird der Senatsbeschluss vom 9. März 2006 dahingehend berichtigt: auf Blatt 3 unter 2. im ersten Satz sind die Worte: „abzugrenzen ist“ zu streichen. Des weiteren muss es auf Blatt 5 im letzten Satz statt dass ein Insolvenzgrund und Eröffnung“ richtig: dass ein Insolvenzgrund nach Eröffnung“ heißen. Bürk, Justizhauptsekretärin