* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · TX ZB 75/80

Gericht: BGH · Aktenzeichen: TX ZB 75/80

S. Januar 1981 durch den Vorsitzenden dichter r!*i und die Richter Zorn, luchs, Br. Lang und Gärtner beschlossent Die Beschwerde der Klägerin gegen die hiebt-Zulassung der Revision ia Urteil des 5. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerde-Verfahrens trägt die Klägerin. Gründe Auf die Beschwerde, die nicht begründet worden lat, bat der Senat das Berufungsurteil geprüft.

RainzTXBeschwerdeKlägerinBeschwerde^egnergärtnernRevision

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF TX ZB 75/80	B	S	S	C	H	L	U	S	S
in der iuntschädi^ur^esache
 Miü^nia -105 <^uö cle la C

i, Frankreicht
 Klägerin und de3chwerdef tihre r i n,
- PT^2eßbevollsiächtl£te:	Rechtsanwälte	Justizrat	Dr.
# K.I
und H.
gegen
 Land Rheinland - Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen,
l-Str&ße 1, Rainz,
 Beklagten und Beschwerde^egner
A
Der XI. Zivilsenat des l&ndesgerichtahofs bat &&
S. Januar 1981 durch den Vorsitzenden dichter r!*i und die Richter Zorn, luchs, Br. Lang und Gärtner
 beschlossent
Die Beschwerde der Klägerin gegen die hiebt-Zulassung der Revision ia Urteil des 5. Zivilsenats - Entschädigungssenats - d^s Ober-landesgerichts Koblenz voia 6. Dass aber 1979 wird zurückgewiesen«
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerde-Verfahrens trägt die Klägerin.
Gründe
 Auf die Beschwerde, die nicht begründet worden lat, bat der Senat das Berufungsurteil geprüft. Ein gesetzlicher Grund fUr die Zulassung der Revision (5 219 Aba. 2 BEG) bat sich nicht ergeben.
Hai
 Gärtner