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BGH · IX ZB 73/92

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IX ZB 73/92

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Brandes und die Richter Dr. Schmitz, Dr. Kreft, Dr. Zugehör und Dr. Ganter am 19. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Der Beschwerdeführer meint, es stelle eine ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar, ob ein Verfolgter an eine pauschale Kurkostenvereinbarung gebunden ist, wenn sich nach Antritt der Kur herausstellt, daß eine unerwartete wesentliche Änderung der Ku-rkosten eintritt. Denn die vom Beschwerdeführer aufgeworfe-

Zitierte Normen: § 219 BEG
KostenunerwartetRechtsfrageKurBeschwerdeführerKlägerRevision

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IX ZB 73/92	BESCHLUSS
vom 19. November 1992
in dem Entschädigungsrechtsstreit
 Oskar Fi Rflptraße 48,
Kläger und Beschwerdeführer,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
 Straf
124,
gegen
 Freistaat Bayern,
 vertreten durch die Bezirksfinanzdirektion istraße 3,
Beklagter und Beschwerdegegner
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Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Brandes und die Richter Dr. Schmitz, Dr. Kreft, Dr. Zugehör und Dr. Ganter
 am 19. November 1992 beschlossen:
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 28. Juli 1992 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Gründe
 Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht vor (§ 219 Abs. 2 BEG).
Der Beschwerdeführer meint, es stelle eine ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar, ob ein Verfolgter an eine pauschale Kurkostenvereinbarung gebunden ist, wenn sich nach Antritt der Kur herausstellt, daß eine unerwartete wesentliche Änderung der Ku-rkosten eintritt. Ob es sich dabei um eine grundsätzliche Rechtsfrage handelt, kann dahinstehen. Denn die vom Beschwerdeführer aufgeworfe-
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ne Frage stellt sich im vorliegenden Fall nicht. Der Kläger, der bereits wiederholt Kuren in Bad Nauheim durchgeführt hat, hat nicht dargelegt, wieso die von ihm beanspruchten Kosten für eine koschere Ernährung im Jahre 1989 unerwartet hoch waren.
Brandes	Schmitz	Kreft
 Zugehör	Ganter