Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Brandes und die Richter Dr. Schmitz, Dr. Kreft, Dr. Zugehör und Dr. Ganter am 19. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Der Beschwerdeführer meint, es stelle eine ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar, ob ein Verfolgter an eine pauschale Kurkostenvereinbarung gebunden ist, wenn sich nach Antritt der Kur herausstellt, daß eine unerwartete wesentliche Änderung der Ku-rkosten eintritt. Denn die vom Beschwerdeführer aufgeworfe-
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 73/92 BESCHLUSS vom 19. November 1992 in dem Entschädigungsrechtsstreit Oskar Fi Rflptraße 48, Kläger und Beschwerdeführer, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Straf 124, gegen Freistaat Bayern, vertreten durch die Bezirksfinanzdirektion istraße 3, Beklagter und Beschwerdegegner 20 \ Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Brandes und die Richter Dr. Schmitz, Dr. Kreft, Dr. Zugehör und Dr. Ganter am 19. November 1992 beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 28. Juli 1992 wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Gründe Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht vor (§ 219 Abs. 2 BEG). Der Beschwerdeführer meint, es stelle eine ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar, ob ein Verfolgter an eine pauschale Kurkostenvereinbarung gebunden ist, wenn sich nach Antritt der Kur herausstellt, daß eine unerwartete wesentliche Änderung der Ku-rkosten eintritt. Ob es sich dabei um eine grundsätzliche Rechtsfrage handelt, kann dahinstehen. Denn die vom Beschwerdeführer aufgeworfe- 3 ne Frage stellt sich im vorliegenden Fall nicht. Der Kläger, der bereits wiederholt Kuren in Bad Nauheim durchgeführt hat, hat nicht dargelegt, wieso die von ihm beanspruchten Kosten für eine koschere Ernährung im Jahre 1989 unerwartet hoch waren. Brandes Schmitz Kreft Zugehör Ganter