* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. November 1977 durch den Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Zorn, Fuchs, Portmarai und Br. Lang beschlossen* Bio Btachwerde der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 10.

KlägerinnenBassurüekgewiesenBeachwerdeverfahrenBrZornRevision

Volltext der Entscheidung

zur Entscheidungssammlung des Senats
j
7	1'
' U
2393 Q32
BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
in der mtmhädlgungeeaehe
1.	Gina W
2.	Susan Ann F beide wohnhaft
 gab* s
f USA,
Klägerinnen und Beschwerdeführerirmen,
- Proz&ßh&vo1Imächtigtert Hechtsanwalt Br,
 gegen
Land Hessen,
 vertreten durch den Hessischen Sozialmlnistar, Luisenstraße 7, 6200 Wiesbaden,
 Beklagten \m.ü Beschwerdegegner
 Per II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. November 1977 durch den Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Zorn, Fuchs, Portmarai und Br. Lang
 beschlossen*
Bio Btachwerde der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt (Main) m 25* Juni 1974 wird surüekgewiesen.
Bas Beachwerdeverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerinnen•
Gründe
 Auf dl« Beschwerde, di« nicht begründet werden ist, hat der Senat das Berufungsurteil geprüft. Ein gesetzlicher
 Grund für die Zulassung der Revision (5 219 Abs. 2 BEG) hat sich nicht ergeben.
Mai
 Zorn