Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Brandes und die Richter Dr. Kreft, Stodolkowitz, Kirchhof und Dr. Fischer am 17. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 5. Entgegen der von der Klägerin vertretenen Ansicht steht es auch mit dem Urteil vom 24. November 1967 - IV ZR 95/66, RzW 1968, 123 und vom 21.
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 65/96 BESCHLUSS vom 17. Oktober 1996 in dem Entschädigungsrechtsstreit DvoraHjBm, LflHMBstraße Klägerin und Beschwerdeführerin, - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwälte Straße und Kfl gegen Land RflHiHr'Pl vertreten durch FjBB-Kc®-Straße flL Ministerium der Finanzen, mM, Beklagter und Beschwerdegegner 2 Ö ö Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Brandes und die Richter Dr. Kreft, Stodolkowitz, Kirchhof und Dr. Fischer am 17. Oktober 1996 beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 5. Zivilsenats - Entschädigungssenat - des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. November 1995 wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gründe Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht vor (§ 219 Abs. 2 BEG). Insbesondere weicht das Berufungsurteil nicht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ab. Entgegen der von der Klägerin vertretenen Ansicht steht es auch mit dem Urteil vom 24. April 1975 - IX ZR 168/72, RzW 1975, 234 und den in diesem Urteil angezogenen weiteren Entscheidungen, namentlich denen vom 15. November 1967 - IV ZR 95/66, RzW 1968, 123 und vom 21. Mai 1970 - IX ZR 6/70, RzW 1970, 454, in Einklang. Nach 3 n 6 den Feststellungen des sachverständig beratenen Berufungsgerichts ist die adäquate Ursache für die jetzt vorliegenden Herzbeschwerden nicht das verfolgungsbedingte psychove-getative Syndrom mit Neigung zu depressiver Verstimmung und funktionellen Herzbeschwerden, sondern das nicht auf die Verfolgung zurückzuführende organische Herzleiden (Herzklappenfehler) . Brandes Kreft Stodolkowitz Kirchhof Fischer