strefie Beklagten und Beschwerdegegner Der XX« Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bat as SS« April 1931 durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Richter Henkel, Fuchs, Gärtner und Sr« Jahnke beschlosaeni Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluß des 10« Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt es Kain von 12, Januar lyai vlrd auf seine Kosten als unzulässig verworfen« Gründe Die Beschwerde wurde nicht von einen Rechtsanwalt eingelegt, der zur Vertretung des Klagers befugt ist« Des Rechtsnittel 1st daher wuruVtsalg (§ 224 Abs.4 BEO)«
tsoSeiii.-icr.iii Abschrift I d. Senats BUNDESGERICHTSHOF IX- ZB fiO/81 BESCHLUSS in dem Satsohadlgungsrechtsstielt Kanada« Kläger und Beschwerdeführer» gegen land Haaaan« vertreten durch den Hessisohen Soslalainister« strefie Beklagten und Beschwerdegegner Der XX« Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bat as SS« April 1931 durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Richter Henkel, Fuchs, Gärtner und Sr« Jahnke beschlosaeni Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluß des 10« Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt es Kain von 12, Januar lyai vlrd auf seine Kosten als unzulässig verworfen« GerichtsgebUhren und Auslagen werden nicht erhoben« Gründe Die Beschwerde wurde nicht von einen Rechtsanwalt eingelegt, der zur Vertretung des Klagers befugt ist« Des Rechtsnittel 1st daher wuruVtsalg (§ 224 Abs. 4 BEO)« Kai Dr. JHhnke