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BGH · IX ZB 50/12

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IX ZB 50/12

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape und Grupp sowie die Richterin Möhring am 6. August 2013 beschlossen:

20MöhringRichterinBUNDESGERICHTSHOFVillLohmann

Volltext der Entscheidung

IX ZB 50/12	BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 6. August 2013 in dem Insolvenzverfahren
 
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape und Grupp sowie die Richterin Möhring
 am 6. August 2013 beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2013 ist auf Seite 2 wegen eines Schreibfehlers wie folgt zu berichtigen:
Es muss richtig heißen
... am 20. Juni 2013 beschlossen anstatt
... am 20. Juni 2012 beschlossen.
Vill	Lohmann	Pape
 Grupp
Möhring