BGH · IX ZB 49/77
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
Klägerin und Beschwerdeführerin, Kechtaenwalt gegen Land Rheinland * Pfalz, vertreten durch das Hiniateriua der Finanzen, Straft Beklagten und Beecbverdegegner tiXAlULä, Nach Auffassung des Berufungsgerichts richtet sich die vorliegende# bei* Landgericht Trier 1970 erhobene Klage nur gegen den Ablehmingsbescbeld der Fntschgdiguagsbshdrde in Trier vom 25* Hai 1970 und hat nur eia Neuantragsrecht nach Art* 111 Nr# 1 BEC-SchluöO nun Gegenstand« Alle anderen Streitpunkte sein in den bei den Landgericht Köhlens anhängigen Rechtsstreit auf die 1963 erhobene Klage gegen den Ablehnungsbeseheid der Fntschkdigungsbehdrde des Beklagten in Köhlens vom 21# Januar 1965 aussutragsn# Dealt weicht das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Bundssgerichts-hofs ab# wonach das Lelstungsbsgehren des Klägers# nicht aber der ablehnende Bescheid# Gegenstand dar Klag* nach § 210 BEO und der gerichtlichen Entscheidung ist und in einen Verfahren unter allen rechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden said (BGH RsW 1969# 428; 1977# 214; Urteil vom 13.