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BGH · IX ZB 48/96

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IX ZB 48/96

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Brandes und die Richter Dr. Kreft, Stodolkowitz, Kirchhof und Dr. Fischer am 24. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 6. Gründe Der verstorbene Ehemann der Klägerin hat bis zu dem Tode eine Rente wegen einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähig-keit von 80 v.H. bezogen und ist laut Bescheid des Landesamts für Soziales und Versorgung in Saarbrücken vom 21.

Zitierte Normen: § 41a BEG
21SozialesBEGVersorgungKlägerin

Volltext der Entscheidung

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BUNDESGERICHTSHOF
IX ZB 48/96	BESCHLUSS
vom 24. April 1997
in dem Rechtsstreit
 Klägerin und Beschwerdeführerin
- Prozeßbevollmächtigter;
Rechtsanwalt Justizrat Dr.
gegen
 Saarland,
vertreten durch das Landesmat für Soziales und Versorgung
 Sl
Beklagter und Beschwerdegegner
2
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Brandes und die Richter Dr. Kreft, Stodolkowitz, Kirchhof und Dr. Fischer
 am 24. April 1997 beschlossen:
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 6. Februar 1996 wird zugelassen.
Gründe
 Der verstorbene Ehemann der Klägerin hat bis zu dem Tode eine Rente wegen einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähig-keit von 80 v.H. bezogen und ist laut Bescheid des Landesamts für Soziales und Versorgung in Saarbrücken vom 21. November 1994 nicht an den Folgen der verfolgungsbedingten Schädigung seines Körpers oder seiner Gesundheit gestorben. Der Klägerin kann deshalb gemäß § 41 a BEG Anspruch auf Beihilfe zustehen. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ist dies nicht ausgeschlossen. Ist die Klägerin bei-hilfeberechtigt, stellt sich die Rechtsfrage einer entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 3 Buchst, c i.V.m. § 48 Bundesversorgungsgesetz i.d.F.v. 21. Februar 1964 (BGBl. I
3
 S. 102). Diese Frage ist von grundsätzlicher Bedeutung (§ 219 Abs. 2 Nr. 1 BEG).
Brandes	Kreft	Stodolkowitz
 Kirchhof	Fischer