BGH · IX ZB 47/81
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
0er XX« Zlvilssnst des Bundesgerichtshofs tot an 1, Ökto-tor 1981 durch den Yoraitsendsn Richter Hel und die Riehter Zorn, Fuchs, Dr. Leng und Br« Jälrake tosehlossent Die Revision gegen des Urteil des 2« Zivilsenats des Otorlandesgeriehts Celle von 30« Jenaer 19dl wird xugelassen, soweit der Kläger über die suertonaten Beträge hinaus eb 1« Hel 1979 eine Rente ln Mähe von 40 von Kundert der VerglelchsbesUge des einfeeton Dienstes begehrt. In Übrigen wird die Beschwerde des Klägers gegen die äiohtsulsssung der Revision xurück-gewiesen. ln übrigen liegen die Vorsussetmuagen für die Zulassung der Revision gangs § 219 Abs, 2 BBG nicht vor, Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Beneseung der vsrfolgungs-todingten Breerbsslnderung des Klägers lisgt ln Ysrsntwer-