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BGH

Gericht: BGH

©äßiggradigen Hirnarteriosklerose leidet; die ilangeldurch-blutung hat nach 1948 eingesetzt, riech tatrichterlicher Dberaeugung ist ausgeschlossen, daß der *vorübergehende körperliche und seelische Fr&chdpfungezustand einschliea-lieh funktirilier Herzstdrungen”, für dm die ntsehädi-gungebehdrde bis 31* aze aber 1947 ein Heilverfahren ge« währt hat, die später entstandene coronarekleroe© in igend* einer weise ausgeldst oder begünstigt hat, B; handelt sich us grundsätzlich andersartige Rrankheitsgeschehen, die nicht miteinander ln Verbindung gebracht werden können. Bei der Ooronarsklerose und der Himarteriocklerose hm* delt es sieh um degenerative Gefäße jfcraakffungen; die see* lisch©« Auswirkungen der Verfolgung können sie nicht her* vorrufen oder verschlimmern. Diese auf tatsächliche« Gebiet liegende Begründung für die Verneinung der Klageanaprüehe trägt das Berufung© urteil.

SyaptoaaZeitd©RsnkraakhsttBUNDESGERICHTSHOFAbschriftmalenKläger

Volltext der Entscheidung

Entscheid.-Samrr.lg. d Senats
 Abschrift
2411 066
BUNDESGERICHTSHOF II mJgJTl	BESCHLUSS
in der Entschädigungssache
 Or* ncd« Hoses
0	Road,	CflHB»	Australien,
 Kläger und Beschwerdeführer,
- Prozeßbevollmächtigter*
Rechtsanwalt
 gegen
Land Rheinland-Pfala,
 vertreten durch das Ministeriun der Flnanaen, Kaiser-Frledrich-StraSe 1, Haina 1,
Beklagten und Beschwerdegegner

Der IK. Zivilsenat das rxinaesgerlchtshofn hat am ^o, Mirz 1979 durch dan Vorsitzenden Richter Mai und die Hichter Zorn, Henkel, Dr, Lang und Gärtner
 beschlossen*
Die Beschwerde des Kläger« gegen die Kichtzu* lassung der Hevlsion 1» Urteil des 10, Zivilsenats - jitschädigungesönata - des Oberlan* deagerichts Koblenz vom 14, Juli 1976 wird zurückgewiesen•
Me außergerichtlichen Kosten dea Beschwere©-Verfahrens trägt der Kläger,
 Gründe
Oer ferufungsrichter stellt fest, daß der Kläger an einer fortschreitenden coronarskierose und an einer
©äßiggradigen Hirnarteriosklerose leidet; die ilangeldurch-blutung hat nach 1948 eingesetzt, riech tatrichterlicher Dberaeugung ist ausgeschlossen, daß der *vorübergehende körperliche und seelische Fr&chdpfungezustand einschliea-lieh funktirilier Herzstdrungen”, für dm die ntsehädi-gungebehdrde bis 31* aze aber 1947 ein Heilverfahren ge« währt hat, die später entstandene coronarekleroe© in igend* einer weise ausgeldst oder begünstigt hat, B; handelt sich us grundsätzlich andersartige Rrankheitsgeschehen, die nicht miteinander ln Verbindung gebracht werden können.
Bei der Ooronarsklerose und der Himarteriocklerose hm* delt es sieh um degenerative Gefäße jfcraakffungen; die see* lisch©« Auswirkungen der Verfolgung können sie nicht her* vorrufen oder verschlimmern.
Diese auf tatsächliche« Gebiet liegende Begründung für die Verneinung der Klageanaprüehe trägt das Berufung© urteil. Bin gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (5 V19 Abs. P. Büß) ergibt sich daraus nicht.
Entgegen der Auffassung der Deechwerde kosnt es auf die anmdsätze über des Ursachimeustattech hier nicht an« ßa» Berufungsgericht geht davon aus, dad kein Kläger he« laetunggafahängige Angina-pectoris Seechwerden erat 1949 auf ge treten sind« Um aedUinischen Sachverständigen fol< gMd stellt ss fest, dad sr la des Hnaataa asah aalaar fr ilMtr ITV *“ dyoosrdltls gsllttso hat. Darnach gab «s la dar Zeit von 1946 bis 1948 kalna Syaptoaa slaar Rsnkraakhstt.
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