BGH · IX ZB 47/76
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PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
Eie Raachverde des Klägers gegen die Nicht-sulessung der Revision la Urteil des 5* Zivilsenats des Oberlende sgerichta Köln vm 19. Eea Baschwerdeverf ehren ist gebühren- und auslagenfrei* die außergerichtlichen Kosten tragt der Kläger* Eie Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach $ 219 Abs, 2 WO liegen nicht vor* See Berufungsurteil halt sich la Rahnen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sur Entschädigung der nach Deutschland verbrachten Zwangsarbeit«" nach Art« VI blc-EohluSO (vgl, BGH RssV 1970* 966)* Eis tatrichterliche Kündigung* da0 die Bedingungen* unter denen der Kläger leben und arbeiten su3te* in sllfceneinen nicht eenschenrechtr^idrig gewesen seien* ist von Revisionsgerioht nicht nachprüfbar* Durch die nenschenrechtsvidriga Mißhandlung in einen Einselfall (BsrabatoSen voa Erntewagen) hat der Klfiger nach der Feststellung Ms BeruAngsgerichta keinen bleibenden Oesund-heitsechadea davoogetragen. Auch die Memi erhabenen Ver- Revision (vgl.