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BGH · IX ZB 42/12

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IX ZB 42/12

Kluckow, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

KluckowUrkundsbeamtinZB29Justizangestellte1572010Karlsruhe

Volltext der Entscheidung

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat -Geschäftsstelle-
IX ZB 42/12
Schreibfehlerberichtiqunq
 ln dem Beschluss vom 3. Mai 2012 muss bei den Vorinstanzdaten auf der 3. Seite des Beschlusses das Entscheidungsdatum beim Landgericht Neuruppin nicht 22.02.2012 lauten sondern richtigerweise 15.7.2010.
Karlsruhe, den 29. Juni 2012
Kluckow, Justizangestellte
 als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle