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BGH · IX ZB 41/14

Gericht: BGH · Aktenzeichen: IX ZB 41/14

Der Senatsbeschluss vom 16. Kayser Gehrlein Vill Fischer Grupp

FischerGehrlein30VillAuffassungKayser

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IX ZB 41/14
vom 30. Juni 2015 in dem Insolvenzverfahren
 
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp
 am 30. Juni 2015 beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 16. April 2015 wird dahingehend berichtigt, dass es in Rn. 4 anstelle "entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde" richtig "entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeerwiderung" heißen muss.
Kayser
 Gehrlein
Vill
 Fischer
Grupp