Der Senatsbeschluss vom 16. Kayser Gehrlein Vill Fischer Grupp
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 41/14 vom 30. Juni 2015 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 30. Juni 2015 beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 16. April 2015 wird dahingehend berichtigt, dass es in Rn. 4 anstelle "entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde" richtig "entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeerwiderung" heißen muss. Kayser Gehrlein Vill Fischer Grupp