BGH · IX ZB 32/78
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
Schließlich weicht das BerufuagaurteiX auch Hinsicht-lieh der Mat das § 203 Aba* 2 BEO nicht von der Recht-* sprsehuag des Senate ah* Die Frist beginnt mit der Kennt*» nie der Behörde von den ^idemtsgruad* Die Behörde hat Kenntnis* vena der für den widerruf zuständige Behörden» angehörige die praktische Gewißheit von Wlderrufstatbestaad gewonnen hat* dies ln Bescheid begründen und ln geriohtli-eben Verfahren mit Aussicht auf Erfolg vertrete» kenn* So» lange er sachgemäß ermittelt* um seine Überzeugung verfab» rcncaößig verwerten zu können* beginnt die Frist nicht (Urteil vom 12. Kenntnis vom W’iderrufsgnmd la diesem Sinn hat die Behörde erst nach Abschluß ihrer Ermittlungen und Anhörung der Klägerin erlangt» Bas war weniger als 6 Senate vor Zustellung des Widerrufsbescheides.