BGH · IX ZB 31/79
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
die dichter Barn# Buchs# ’Or* d’homm und Gärtner Bio Beschwerde der Klägerin gegon die fl i cht zul as sung der Revision las Urteil deä 7* Zivilsenats — tsohädign&gas enat s - Bio außergerichtlichen Kosten des daschwerde— Verfahrens trägt die Klägerin* Abhilfe scheidet nach der Ansicht des Berufungsricbtore schon deshalb aus* weil der frühere Bescheid des Beklagten vom 3* November 1968 richtig gewesen seij der Klägerin habe ab 1* Januar 1956 kein Rentenanspruch mehr zugeatanäen, well die verfolgtmgabedingte Erwerbsminderung unter 25 b abgesunken sei* Auch eine wesentliche Veracblimaerung des seinerzeit als Verfolgung^bedingt anerkannte» psychischen Leidens in der b’eiaa, daß nach 1966 wieder eine vorfolgungob<xiingto Erwerbsminderung von mindestens 25 2 vorgelogen habe, lasse sich nicht Poststellen* Später möglicherweise neu hinzugekojoaeno leiden seien nicht verfolgtingsbediru^t und beeinflußten auch nicht daa frühere Veriolgux^aloiden* dioaa Auafdärtittgen, tiiö frei von ttehlea aind» llö.^n