BGH · IX ZB 18/84
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
Sie Beschwerde des Klägers gegen die Hlchtzulassung der Revision im Urteil des 5« Ferienzlvilsenats - Entsehädi» gufigsseoats « des Oberlsscdesgerlchts Koblenz von 4« August 1983 wird zurück gewiesen. Sie gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Revision mach $ 219 Abs« 2 BES lieg«* nicht vor« Sie Entscheidung des Berufungsgerichts f beiz Kläger lasse sieh auf Grund der ärztlichen Saehv«stämdigengut» echten eine Versehliazwimg des als verfolgungsbedingt an» erksßntsn psychischen Leidens nicht feststen«« Hegt 1z Verantwwtmgsberelti* des Tatrlchters« Rach der ständigen Fechtsprechuog des Bundesgerichtshofs (zuletzt RzW I960« 138) sind« wenn die Verfolgung zwar die psychische Fehl« haltung eit ihren ursprünglichen Ausfällen und Beschwerden herwergerufen» ein anderer KrenRheitsprozeB aber weitere Beschwerden ähnlicher oder gleich« Art hlnzugefUgt hat« die auch ohne die Verfolgung entstand« wären» diese Be»