gegen Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Direktor der Landesrentenbehörde, Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Merz und die Richter Henkel, Fuchs, Gärtner und Dr. Schmitz Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 13. Gründe Der Berufungsrichter verneint Ansprüche auf Kapitalentschädigung und Rente für Gesundheitsschaden. Das Beschwerdevorbringen geht von einem anderen Sachverhalt aus, als ihn der Tatrichter seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl.
becrl. Abschrift 6 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 16/87 in dem Entschädigungsrechtsstreit 2. Tauba Ruchla Rose S 0, rue 1400 Kläger und Beschwerdeführer, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt^HHB/ JHB ~ gegen Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Direktor der Landesrentenbehörde, T Straße 0, D , Beklagten und Beschwerdegegner WII 2 6 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Merz und die Richter Henkel, Fuchs, Gärtner und Dr. Schmitz 14. Juli 1987 beschlossen: Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. November 1986 wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger. Gründe Der Berufungsrichter verneint Ansprüche auf Kapitalentschädigung und Rente für Gesundheitsschaden. Er folgt, wie zuvor schon das Erstgericht, den medizinischen Sachverständigen Prof. Dr. DiWB unc* Akad. Direktor Dr. beide HflUHB, nach deren Auffassung die verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit (vMdE) seit 1949 nur 15-20 v.H. beträgt. Diese Würdigung verantwortet der Tatrichter; sie ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Die von der Beschwerde aufgeworfene Rechtsfrage zur Ermittlung der vMdE stellt sich im Streitfälle nicht. Das Beschwerdevorbringen geht von einem anderen Sachverhalt aus, als ihn der Tatrichter seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. BU S. 7). Merz Henkel Beglaubigt: als/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle