BGH · IX ZB 663/72
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
Ria ßeocfcinKdo dee Kiligora gegen die Kicht*-; suXassung der Revision la (Ml des 19, Zivil* ‘ . Dos Boschwerdeverfehren lut gebühren* und r auoXagcnirsi} die euSergerichtXichen Kostea : tragt der KXiiser* Aba. 3 Betas 2 MO)» let uas«tteff«ad» Die Bc&ttrüe hat die •• Ablehnung der Anträge in das» Bescheid hilf »wise euch alt der Vershusuog der Antragafriet des § 169 Aba« l Btö und den Fehlen eines Wiedereinsetsußeseeöuchs begründet« - Auch die Auffassung dos Berufungsgerichts über die Voraussetzungen der ioispruchsberechtiguxig nach § A Abs# 1 Hr* 1 e ÜEü in Verbindung mit § 1 Abs* 2 Kr* 3 BVFG und die Unabhängigkeit der lüntschädigungsorgone von Entscheidungen anderer Behörden über die Vertriebeneneigenschoft stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (lisU 1972# 302$ 1974# 39) überein* Angriffe gegen die tatsächlichen Erwägungen# die das Berufungsgericht auf dieser Grundlage engestellt hat# führen nicht zur Zulassung der Revision* Die vom Klüger durch Zeugen unter Beweis gestellten Behauptungen hat das Berufungsgericht als richtig unterstellt#