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BGH

Gericht: BGH

Bit einen nachhaltigen Hrwerbseinkoamen von wenigstens 190 Ü des hier maßgeblichen fabelieasatzes rechnen konntet beruht auf der Entwicklung seines Geschäfts in den Jahren 1942 bis 1946« Die Beantwortung dieser Frage hängt von persönlichen und «allgemeinen wirtschaftlich«! Me Xmportbeschräxdaingen im Gewerbe zweig des Ehemannes der Klägerin und die Motwendigkeit # zur Ausnutzung seiner Importquote einen stillen Teilhaber aufsunehmen, haben nicht bewirkt, daß der Geschäftsertrag wieder unter den maßgeblichen Betrag absank, »eher kann auf sich beruhen, ob am 31.12.1946 mit der 1948 eingeführten Importbeschränkung zu rechnen war«

eingeführtmaßgeblichImportbeschränkungKlägerinGraf

Volltext der Entscheidung

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 in de© Bntschädigua^srechtsstreit
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Brasilien,
 Klägerin und Leschwcrdcführorin.
ProTeBbevollalJchtitter: Rechtsanwalt Dr*
gegen
 Land kieder&ach&en, vertreten durch den Regierungspräsidenten ln Hannover,
 Beklagter und Beschwerdegegner
 Der IX, Zivilsenat dee Bundesgeriehtahois hat unter Mitwirkung der Bundesrichter Dr, Ural, Maaß, von der Mühlen, Fuchs und Fr« Thuaae
 in der Sitzung vo® 12« Jenaer 1971 beschlossen»
Di# Beschwerde der Klägerin gegen die Mchtzulas-sung der Revision ia Urteil des 6, Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 6« August 1969 wird zurückgewiesen•
Das Beschverdeverfahren ist gebühren- und eusl&gen-frei? die außergerichtlichen Kosten trägt di« Klägerin.
gründe
 Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Xe viel on (§ 219 Abs. 2 BEO) sind nicht dargetan und nicht ersichtlich.
Die Feststellung des Beruf ungarichtors, daß der Ehemann der Klägerin ab 194? Bit einen nachhaltigen Hrwerbseinkoamen von wenigstens 190 Ü des hier maßgeblichen fabelieasatzes
 rechnen konntet beruht auf der Entwicklung seines Geschäfts in den Jahren 1942 bis 1946« Die Beantwortung dieser Frage hängt von persönlichen und «allgemeinen wirtschaftlich«! Umständen ab und Hegt im Verantwortungsbereich des Ts trichtere.
Me Xmportbeschräxdaingen im Gewerbe zweig des Ehemannes der Klägerin und die Motwendigkeit # zur Ausnutzung seiner Importquote einen stillen Teilhaber aufsunehmen, haben nicht bewirkt, daß der Geschäftsertrag wieder unter den maßgeblichen Betrag absank, »eher kann auf sich beruhen, ob am 31.12.1946 mit der 1948 eingeführten Importbeschränkung zu rechnen war«
Graf
 von der Hühl«!