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BGH

Gericht: BGH

Beklagten und Beaebwerdegegner Der IX* Zivilsenat de« Bundesgerichtshofs hat am 5« April 1979 durch die Richter Dr* fhuaa, Zorn, Henkel, Fuchs und Portmann beschlossen* Des Berufungsgericht stellt bei der Frage, ob sich der Klüger in seinen persönlichen Lebensbereich überwiegend der deutschen Sprache bedient habe, entscheidend auf die Zeit vor den Beginn der Verfolgung ab. Das Berufungsurtsll weicht mithin von dsr Entscheidung des Bisndesgerlchtshsfe R*W 1970, 503 ab und kann auf dieser Abweichung beruhen.

R*WgAbweichungBESCHLUSSdsrBUNDESGERICHTSHOFdarKlägerEntscheidungssammlung

Volltext der Entscheidung

2413 021
Abschrift
 zur Entscheidungssammlung des Senats
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
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Beklagten und Beaebwerdegegner
 Der IX* Zivilsenat de« Bundesgerichtshofs hat am 5« April 1979 durch die Richter Dr* fhuaa, Zorn, Henkel, Fuchs und Portmann
 beschlossen*
Die Revision gegen das Urteil des 6, Zivilsenats - Entsch&dlgungssenats - des Oberlandes-geriehts Koblenz vom 11« Juni 1976 wird zugelassen.
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Des Berufungsgericht stellt bei der Frage, ob sich der Klüger in seinen persönlichen Lebensbereich überwiegend der deutschen Sprache bedient habe, entscheidend auf die Zeit vor den Beginn der Verfolgung ab. Es prüft nicht, wslohs Sprach# er in dem nach BÖH ftgu 1970, 503, 506 in era ter Linie maßgebenden Zeitpunkt des Vsrlassens dsr Vsrtrsibungsgsbists vorwiegsnd benutzt hat, Dsr Kläger war zu jener Zelt (1952) bereits ssit zwei Jahrsn alt ssinsr jetzigen Ehefrau vsrhsiratst, mit dsr sr, wls das Bsrufungsgsricht fsststsUt odsr doch zu demindest unter-stellt. Deutsch spricht.
Das Berufungsurtsll weicht mithin von dsr Entscheidung des Bisndesgerlchtshsfe R*W 1970, 503 ab und kann auf dieser Abweichung beruhen.
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