gründe Auf die Beschwerde, die nicht begründet worden ist, hat der Senat das Berufungsurteil geprüft.
M Der IX, Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Hai 1978 durch den Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Henkel, Fuchs, Portmann und Dr, hang beschlossen! Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 5. Zivilsenats - Eatschädigungssenats - des Oberlandeageriohts Koblenz vom 17* April 1979 wird zurUckgewiesen. Das Beschwerdeverfahren 1st gebühren- und aualagen-freit die außergerichtlichen Kosten tragt der Kläger. gründe Auf die Beschwerde, die nicht begründet worden ist, hat der Senat das Berufungsurteil geprüft. Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs. 2 BEO) hat sieh nicht ergehen. Mai Portroann