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BGH

Gericht: BGH

Wirkung des cenatspräsidenten z&i unci ocr Bun*-esrichtor von aer Hühlen, Zorn, Henkel und Br. Thuaas in der Bitrung vom. der üerui'un^siriciiter &ehi vom richtigen .; : ,.or ri'iegehedürftig*«it aus, vr ist aufgrund von ärztlicher: Gutachten zu der tatrichte rliclieri Überzeugung gelangt, dan der Kläger all a wesentlichen, im BeveisbescliluB wie im Urteil eul#£führten tätlichen Vorrichtungen noch ohne fremde Hilfe versehen kann. Die von der Beschwerde gesehen* hs-chtsfr&ge, ob riiegebedürftigkeit bereits vorliege, wenn eine einzelne oder einige dieser Verrichtungen nicht ;aohr allein ausgeführt werden können, stellt sich daher nicht. Auswertung der Gutachten ist nicht Seche des he visionär!

eGutachten-1BeschwerdeKläger

Volltext der Entscheidung

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B E S C H L U 3 S
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 Kläger arid i^escdiwerd^luhr er
 ProzeBbevoli&äcAtirter: Beehtar-nvalt Dr*
Freistaat Bayern# vertreten durch die BezirksfinenzcU reKtion
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Beklagten und fieechwerdexegnex'
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.Per i.,' • Zivilsenat	f'unve age r^chtagol e hat unter -1 •
Wirkung des cenatspräsidenten z&i unci ocr Bun*-esrichtor von aer Hühlen, Zorn, Henkel und Br. Thuaas in der Bitrung vom. 2?. Juni 1972 beschlossen:
lie Beschwerde des Klägers gegen die identZulassung aer ne viel on	Urteil des 1ö. Zivilsenats des über-
laiidesgeriehts München vom 6. Juni 1969 wird zurück-gewiesen *
2as Besehwerdeverfahren ist gebühren** und ouslegen-xr&ii die außergerichtlichen Kosten trägt <i«?r Kläger.
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 nie gesetzlichen Voraussetzungen rür die Zulassung der vision (X 21Ü *bs. r# BEO) lixgm nicht vor.
der üerui'un^siriciiter &ehi vom richtigen .; :	,.or
 ri'iegehedürftig*«it aus, vr ist aufgrund von ärztlicher: Gutachten zu der tatrichte rliclieri Überzeugung gelangt, dan der Kläger all a wesentlichen, im BeveisbescliluB wie im Urteil eul#£führten tätlichen Vorrichtungen noch ohne fremde Hilfe versehen kann. Die von der Beschwerde gesehen* hs-chtsfr&ge, ob riiegebedürftigkeit bereits vorliege, wenn eine einzelne oder einige dieser Verrichtungen nicht ;aohr allein ausgeführt werden können, stellt sich daher nicht.
Id*? Auswertung der Gutachten ist nicht Seche des he visionär! chtere. 9m9 die Ärzte nicht von dmn ihnen erläuterten riehti.gen Begriff cor Hilflosigkeit ausge&angers sind, hat
 die Beschwerde nicht cargot&a»
von der fühlen