Band Berlin, vertreten durch den Senator für Inneres, Beklagten und Beschwerdegegner Dor IX* Zivilsenat des Suadesgeriehtahofa hat unter Mitwirkung dee Semt^i^ftldmtm Wei und der Bundecrichter Ton 4er Mühlen, 2ern, atsifcel und Br. mam in dor Sitzung worn 22* Juni 1972 handelt (5 44h ZPO), setzt sich die Beschwerde in Gegensatz zur Bevel«Würdigung des Totrichters; es genügt©, dafs nach seiner Auflassung mehr gegen als i'ür die Darstellung der Partei sprach.
Beschluß in dem Entschädigungarechtsstreit —_ geh, , Israel, Klägerinnen und Beschwerdeführerinnen , Pro^eßbevollaächtigteri Rechtsanwalt Band Berlin, vertreten durch den Senator für Inneres, Beklagten und Beschwerdegegner Dor IX* Zivilsenat des Suadesgeriehtahofa hat unter Mitwirkung dee Semt^i^ftldmtm Wei und der Bundecrichter Ton 4er Mühlen, 2ern, atsifcel und Br. mam in dor Sitzung worn 22* Juni 1972 beschlossen« Die Beschwerde dor Ungarinnen gegen die MichtZulassung der Revision im Urteil des 13* Zivilsenats des Katuoergerichts in Berlin vom 13* Hai 1969 wird zurückgewiesen* Bas lie schwerde v erfahren ist gebühren- und auslagenfrei $ die auSergerientliehen Kosten tragen dis Klägerinnen* Gr.Unde Die Angriffe der Beschwerde gehen fehl, Der Berufungsrichter 11 hält den Klägern nicht entgegen*, der Verfolgte hätte den Schmuck nicht im Stich zu lassen brauchen, sondern hätte ihn noch in eine interessenw&hrencie Übhut geben kämen. Er hält vielmehr ftlr möglich, daß er so gehandelt hat. Dafür, daß der Schsasck in Deutschland an Foramen, die den Beauftragten namentlich nicht bekannt wurden, unter Preis verändert wurde, fehlte Jeder Anhalt im Streitstoff; zu Unrecht meint die Beschwerde, der Berufungsrichter habe den Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt des VersehleuderungssctedenB prüfen körnen. Soweit es sich um die Voraussetzungen der Partei-wmmmmg. handelt (5 44h ZPO), setzt sich die Beschwerde in Gegensatz zur Bevel«Würdigung des Totrichters; es genügt©, dafs nach seiner Auflassung mehr gegen als i'ür die Darstellung der Partei sprach. Mai von der Mühlen