Hand Hessen, vertreten durah den Heeaieehen Sossialisinister in Beklagten und Besctewerdegegner Der ik. Die 8e*efewerd« der Klägerin fegen di« ftieht-Zulassung der Revision in Orteil de« 8» Zivil-senate des öberlendesgeriehte in Frankfurt (m) vom Zt* Januar 1969 wird surüekgewiesein De« Besctowwrdeverflehren ist geltflhren- und ausla- Zu Unrecht geht die Beschwerde euch davon aus, d«£ sich Me 1990 «uf ge treten# neurotische £i&rungren sie hysterische Störungen "fortageeetrt** und «weiterbestunden* haben* und iManstsadet des Berufu?^ hie Beschwerde gibt zu erksmen# öaB eie diese Sewci »Würdigung des Tatrichters für fehlerhaft hült; damit kann sie jedoch di© Zulassung der Revision nicht erreichen.
Sen. Abschri ft z. Entscheidungssammlung des BUNDESGERICHTSHOF Beschluß iljoli&m in den BntecMtUgtmgaraehtsatrelt Beste Klägerin und I^schwerdeführarin, - Ito zb t?hevo nächtigte: g 0 g 0 n Hand Hessen, vertreten durah den Heeaieehen Sossialisinister in Beklagten und Besctewerdegegner Der ik. Zivilsenat des Bund#«g#rieht«hefe hat unter KitWirkung des äen* t «prä * 1 deot«n Hei und der Bund««rAchter von der Ftiblen, Zern» Henkel und ^ortweisii in der Sitzung vom 34* Mi 1972 beschlossen! Die 8e*efewerd« der Klägerin fegen di« ftieht-Zulassung der Revision in Orteil de« 8» Zivil-senate des öberlendesgeriehte in Frankfurt (m) vom Zt* Januar 1969 wird surüekgewiesein De« Besctowwrdeverflehren ist geltflhren- und ausla- genfreis die suiergerientliehen Kosten trägt die Klägerin. Der Berufung »rieht er ist aufgrund mehrerer Fachgutachten zu der Überzeugung gelangtt derdie Klägerin Ms 1990 unter e lntt ve-rfoIgungsbediägtsn p»ychi ech-nerwbsen Krsehtipfungs-zu&t&nd litt, seither jedoeh unter hysterischen Symptomen auf der Grundlage ihrer Ferefnliebkeiteetruktur leidet, die mit an .Sicherheit freuender Wahrseheinliehfcelt nicht durch ihre Verfelgungserlebnisee verursacht oder alt verursacht werden. Ob diese Deutisng ausgeschlossen ist, wie die Beschwerde meint, weil 1950 noch keine *iedergutmacliungsgesetze bestanden hätten, ist ein# medizinische, keine Hecht«frage* Zu Unrecht geht die Beschwerde euch davon aus, d«£ sich Me 1990 «uf ge treten# neurotische £i&rungren sie hysterische Störungen "fortageeetrt** und «weiterbestunden* haben* und iManstsadet des Berufu?^ «urteil unter Geslehts-punkten der Kechtsprcchung sur Tendeneneurose (BGH ft*v 1966# 504)* Der T&trichter ist nicht davon überzeugt# dsB es sieb wenigstens im Een* um dieselben Störungen handelte. Tis (Ihrigen hat er die Ursache# die die Störungen seit 1950 unterhalt# festgestellt. hie Beschwerde gibt zu erksmen# öaB eie diese Sewci »Würdigung des Tatrichters für fehlerhaft hült; damit kann sie jedoch di© Zulassung der Revision nicht erreichen. M von der »’fühlen