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BGH

Gericht: BGH

Hand Hessen, vertreten durah den Heeaieehen Sossialisinister in Beklagten und Besctewerdegegner Der ik. Die 8e*efewerd« der Klägerin fegen di« ftieht-Zulassung der Revision in Orteil de« 8» Zivil-senate des öberlendesgeriehte in Frankfurt (m) vom Zt* Januar 1969 wird surüekgewiesein De« Besctowwrdeverflehren ist geltflhren- und ausla- Zu Unrecht geht die Beschwerde euch davon aus, d«£ sich Me 1990 «uf ge treten# neurotische £i&rungren sie hysterische Störungen "fortageeetrt** und «weiterbestunden* haben* und iManstsadet des Berufu?^ hie Beschwerde gibt zu erksmen# öaB eie diese Sewci »Würdigung des Tatrichters für fehlerhaft hült; damit kann sie jedoch di© Zulassung der Revision nicht erreichen.

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Volltext der Entscheidung

Sen.
Abschri ft z. Entscheidungssammlung des
BUNDESGERICHTSHOF
Beschluß
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in den BntecMtUgtmgaraehtsatrelt
 Beste

Klägerin und I^schwerdeführarin,
- Ito zb t?hevo nächtigte:
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Hand Hessen,
 vertreten durah den Heeaieehen Sossialisinister in
 Beklagten und Besctewerdegegner
 Der ik. Zivilsenat des Bund#«g#rieht«hefe hat unter KitWirkung des äen* t «prä * 1 deot«n Hei und der Bund««rAchter von der Ftiblen, Zern» Henkel und ^ortweisii
 in der Sitzung vom 34* Mi 1972
beschlossen!
Die 8e*efewerd« der Klägerin fegen di« ftieht-Zulassung der Revision in Orteil de« 8» Zivil-senate des öberlendesgeriehte in Frankfurt (m) vom Zt* Januar 1969 wird surüekgewiesein
 De« Besctowwrdeverflehren ist geltflhren- und ausla-
genfreis die suiergerientliehen Kosten trägt die Klägerin.
Der Berufung »rieht er ist aufgrund mehrerer Fachgutachten zu der Überzeugung gelangtt derdie Klägerin Ms 1990 unter e lntt ve-rfoIgungsbediägtsn p»ychi ech-nerwbsen Krsehtipfungs-zu&t&nd litt, seither jedoeh unter hysterischen Symptomen auf der Grundlage ihrer Ferefnliebkeiteetruktur leidet, die mit an .Sicherheit freuender Wahrseheinliehfcelt nicht durch ihre Verfelgungserlebnisee verursacht oder alt verursacht werden.
Ob diese Deutisng ausgeschlossen ist, wie die Beschwerde meint, weil 1950 noch keine *iedergutmacliungsgesetze bestanden hätten, ist ein# medizinische, keine Hecht«frage*
Zu Unrecht geht die Beschwerde euch davon aus, d«£ sich Me 1990 «uf ge treten# neurotische £i&rungren sie
 hysterische Störungen "fortageeetrt** und «weiterbestunden* haben* und iManstsadet des Berufu?^ «urteil unter Geslehts-punkten der Kechtsprcchung sur Tendeneneurose (BGH ft*v 1966# 504)* Der T&trichter ist nicht davon überzeugt# dsB es sieb wenigstens im Een* um dieselben Störungen handelte. Tis (Ihrigen hat er die Ursache# die die Störungen seit 1950 unterhalt# festgestellt. hie Beschwerde gibt zu erksmen# öaB eie diese Sewci »Würdigung des Tatrichters für fehlerhaft hült; damit kann sie jedoch di© Zulassung der Revision nicht erreichen.
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