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BGH

Gericht: BGH

Dla Beschwerde 4*9 Beklagten gegen dl* Nichtzulassung der Revision ln Urteil des 19. Gründe Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung dar Revision ($ 219 Abe, 2 BEO) liegt nicht vor. Das Berufungsgericht lagt ln Ergebnis zutreffend dar* daB der Xlageanapruch nicht an § 190 a Abe. 1 HEG scheitert. Die Klägerin hat nach tatrieh» terlicber Feststellung an 29. also nicht« fiad dl« Klägerin den Antrag - Ruoaehr ohne genügende Erläuterung - heia Regierungspräsidenten in Damatadt »31.

ErläuterungBEOAbeHessischeSachverhaltCrKlägerinRevision

Volltext der Entscheidung

nischeid.‘Sarr,ro!g- d. Ssnofö
 Abschrift
2414 005
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB UZ&ft7	BESCHLUSS
in der Entschädigung&sache
 Lend Heesen»
vertreten durch den Hessischen Soslalainieter, LuisenstraSe 7» Wiesbaden»
Beklagter und Beschwerdeführer»
gegen
 Dr* Anna 2 >traÖ
Klägerin und Beschwerdegegnerln
- Proieöbevollmäcbtigtert
 Rechtsanwalt
Der IX. Zivilsenat 4*a Bundesgerichtshofs hat an
25. Sep tea bar 1979 durch dl« Rieht« Or* Ihuna, 2am* Fuchs* Dr. laug und Gärtner
 beschlossen]
Dla Beschwerde 4*9 Beklagten gegen dl* Nichtzulassung der Revision ln Urteil des 19. Zivilsenats das überlandeage-richts Frankfurt an Mein von 22. April 1977 wird zurttekgewiesen*
Die außergerichtlichen Kosten der Be» sehwerde trSgt der Beklagte.
Gründe
 Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung dar Revision ($ 219 Abe, 2 BEO) liegt nicht vor.
Das Berufungsgericht lagt ln Ergebnis zutreffend dar* daB der Xlageanapruch nicht an § 190 a Abe. 1 HEG scheitert. Die Klägerin hat nach tatrieh» terlicber Feststellung an 29. Dezenber 1969 beln nunrtn«Tsrealr>agBaat in KBln Entschädigt mg wegen . Schadens an 18rpmr odmr Gesundheit beantragt und zugleich ausführlich den den Anspruch begründend«» Sachverhalt dargelegt. Dieser Antrag war nach § 189 Aba. 2 BEO reebtavirkaaa. § 190 a Aba. 1 BEO findet auf Ihn keine Anwendung* da diese Vorschrift voraus» setzt, dad dar Antrag ohne Darlegung dos dm Fntschä» dlguagsansprueh begründenden Sachverhalte gestellt wurde» Einer Nachholung dar Erläuterung bedurfte es

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also nicht« fiad dl« Klägerin den Antrag - Ruoaehr ohne genügende Erläuterung - heia Regierungspräsidenten in Damatadt »31. Bfaentoer 1969 wiederholt«, konnte Ihre Rachtsposition nicht verschlechtern.
Cle Sraittlungen des Hessischen landeskriminal-
awts können in dar Revisionsinstanx nicht berücksichtigt werden,
 Cr. ‘Basum	Cr.	Lang