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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshof a hat am 17* April 1975 durch den Vorsitzenden Richter Mai und difs Richter Zorn. Henkel, Fuchs und Portmann beschlossens Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision ln t/rteil des 19* Zivilsenats das Fammsrgsrichts in Berlin vom 2* Dezember 1971 wird /jurückgewie&en, Das Be£(&utTdoYarf6luren ißt gebühren-und auslagenfreif dl# außergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin* Are ••\sb*r, nur- lehebunn des Recht3irrturns, in der Sovrjat-uni.ec Daß trifft zu und trdgt bereits die Entscheidung dos Berufungsgerichta• Fragen des Vertraueasschützei> aDielen deshalb keine /-oll#*

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Volltext der Entscheidung

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BUNDESGERICHTSHOF
IX P MMlH	BESCHLUSS
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vertreten durch den Senator für Inneres, Berlin 30, Potsdamer Str. 186,
Beklagten und Beschwerdegegner
p &r IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshof a hat am
17* April 1975 durch den Vorsitzenden Richter Mai und difs Richter Zorn. Henkel, Fuchs und Portmann
 beschlossens
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision ln t/rteil des 19* Zivilsenats das Fammsrgsrichts
 in Berlin vom 2* Dezember 1971 wird /jurückgewie&en,
 Das Be£(&utTdoYarf6luren ißt gebühren-und auslagenfreif dl# außergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin*

Dia gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision {•? 219 Aba. 2 BEO) liegen nicht vor. Das Berufungsgericht fuhrt aus» das Os such um Wieder-
einsetzung in die versäumte Antragsfrist sei weder bei
 seiner Anbringung noch spater in der nach BGB R*W 1971»
510 erforderlichen Weise begründet worden. 4*berr>r?.ifbar©
Are ••\sb*r, nur- lehebunn des Recht3irrturns, in der Sovrjat-uni.ec -I'littcne Gesundh* itsscfcäden würden nicht c?nt~ achMi.ft, fehlten biß zuletzt. Daß trifft zu und trdgt bereits die Entscheidung dos Berufungsgerichta• Fragen des Vertraueasschützei> aDielen deshalb keine /-oll#*
Mai
 ortmann