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BGH

Gericht: BGH

Das Bcschwerdeverfohren ist gebühren- und auslagenfrei $ die außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger* Gründe Bas. Berufungsgericht geht davon aus» daß der Klüger den Anspruch auf Entschädigung seines Cesundhcitsscha-dens nicht vor September 1966 und damit erst nach Ablauf der Frist des § 109 a Abs* 1 BBG - 31* Dezember 1963 -angemeldet hat. Den Hinweis des Klägers im Schreiben vom 6. Oktober 1959# daß er »gesundheitlichen Schaden genommen habe (Magen- und Darmbeschwerden und Herren)"» würdigt es nicht als Anmeldung $ das Schreiben habe der Kläger nur zu dem Zwecke eingereicht», eine bevorzugte Erledigung des Anspruchs auf Entschädigung des Berufsschadens zu erlangen* Diese Entscheidung ist richtig* Ein Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht vor* Insbesondere

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Volltext der Entscheidung

Zur EntscheidungsSammlung des Senats
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BUMDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
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Der IX* Zivilsenat dos Bundesgerichtshofs hat m 5. Februar 1976 durch die Eichtor Br. Thuua, Henkel, Fuchs» Portmann und Br* Lang
 beschlossen«
Die Beschwerde des Klägers gegen die liicht-Zulassung der Revision im Urteil des 9# 2i~ vilsenats - EntscMdigungssenats - des. Obsr-landesgerichiS Koblenz vom 6* Januar 1972 wird surUckgovdesen*
Das Bcschwerdeverfohren ist gebühren- und auslagenfrei $ die außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger*
Gründe
 Bas. Berufungsgericht geht davon aus» daß der Klüger den Anspruch auf Entschädigung seines Cesundhcitsscha-dens nicht vor September 1966 und damit erst nach Ablauf der Frist des § 109 a Abs* 1 BBG - 31* Dezember 1963 -angemeldet hat. Den Hinweis des Klägers im Schreiben vom 6. Oktober 1959# daß er »gesundheitlichen Schaden genommen habe (Magen- und Darmbeschwerden und Herren)"» würdigt es nicht als Anmeldung $ das Schreiben habe der Kläger nur zu dem Zwecke eingereicht», eine bevorzugte Erledigung des Anspruchs auf Entschädigung des Berufsschadens zu erlangen*
Diese Entscheidung ist richtig* Ein Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht vor* Insbesondere
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muS erkennbar so£&( vgl. BGH RzW 1965, 358 Nr. 14). Er. ¥hm®	Henkel