BGH · IX ZB 429/71
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
April 19T> durch den Vorsitzenden Richter Had uad die Richter lern» Fachs, Br# fhuan und Br* Lang beschlossen* Di# Beschwerde des Klägers gegen die ;achixula*sung der Revision in Urteil de# 17. Di# Verfnhrensrügen des Klägers fuhren nicht mr Buk l&ftsung der tievielen« Die ln diesem Zuü&tM^iüuii^ aufgeworfenen Frsgen der 'Wahrung des rechtlichen Gehörs bei der Verwertung eines Gutachten*; sind durch di# k#chUpr#cbung des BuadesverXessuogsgerichts und des Bundesgerlehtshois geklärt* Kie lang die l'rist zur Erklärung auf ©in den Per* teien mitgeteiltes £&vhverständigengu tachten su bmsm ist* richtet sich mach den jeweiligen Umständen des ein« seinen Felles* KechtsgrundsätElich kamt dies# Frist nicht bestimmt werden« Auch im übrigen beanstandet die Beschwerde nur das vm Berufungögericiit eloageschlagene Verfahr«» und ragt mangelnde Aufklärung der v^riclguiagsuMthnde one mangel-