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BGH

Gericht: BGH

Die Klägerin beansprucht höhere Leistungen fUr Oe» aundheltaachaden. Sie nacht geltend, der Hundertsatz (5 31 Aba. 3t 4 BEO) aei ua die Zuschläge wegen der Unterhaltspflicht gegenüber ihren 9 Kindern zu erhöhen, die bei der Festsetzung der Oeeundheitsschadensrente ihrea Ehemannes unberücksichtigt geblieben seien. Hach Auffassung des Berufungsgerichte entfallen Zuschläge fUr Kinder schon denn, wenn bei Benennung der Rente des anderen Ehegatten für diese Kinder Überhaupt Zuschläge »gleichgültig in welcher Höhe» gewährt wurden* Zuschläge seien in den Umfange, in den sie sich auf die Rente des Bhenannes nicht susgewirkt hätten, bei Festsetzung der Rente für die Ehefreu au beruokslohtigen, .................

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Volltext der Entscheidung

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Der XX. Zivilsenat de» Bundeogsrlchtshofs hat unter Mitwirkung dez Senatzpräaidenten Mal und dar Bundesrlob» tar von dar MUhlen, Zorn« Hsnkel und Fucha
 ln dar Sitzung von 21. September 1972 ? beschlossen!
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Dia Revision gegen daa Urteil daa 6. Zivilsenate daa Oberlandesgerlohta Calla von 19. Märe 1969 wird zugelaeeen.
Die Klägerin beansprucht höhere Leistungen fUr Oe» aundheltaachaden. Sie nacht geltend, der Hundertsatz (5 31 Aba. 3t 4 BEO) aei ua die Zuschläge wegen der Unterhaltspflicht gegenüber ihren 9 Kindern zu erhöhen, die bei der Festsetzung der Oeeundheitsschadensrente ihrea Ehemannes unberücksichtigt geblieben seien.
Hach Auffassung des Berufungsgerichte entfallen Zuschläge fUr Kinder schon denn, wenn bei Benennung der Rente des anderen Ehegatten für diese Kinder Überhaupt Zuschläge »gleichgültig in welcher Höhe» gewährt wurden*
Demgegenüber steht das Oberlandesgerloht Düsseldorf auf den Standpunkt (RzW 1972. 34 Nr. 24). Zuschläge seien in den Umfange, in den sie sich auf die Rente des Bhenannes nicht susgewirkt hätten, bei Festsetzung der Rente für die Ehefreu au beruokslohtigen,	.................
Bie Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung de« Bundesgerichtshöfe (fi 219 Ahe» 2 Kr* 3 BEO).
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