Kläger und Beschwerdeführer, - ?rx>2e3bevollsächtigter: Rechtsanwalt gegen Land Rheinland - ?f alg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen* Pie Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in Urteil des 4, Zivilsenats des Cberlandoegerichts ZweibrUcken voss 23, Kai 1979 wird zurückgewiesen, Bio außergerichtlichen Kosten des Bescbwerde-verfahrcns trägt der Kläger, Gründe Auf die Beschwerde» die nicht begründet worden ist» hat der Senat das Beruitogsurteil geprüft.
BUNDESGERICHTSHOF ix zKj&zm BESCHLUSS in der Entschttdigimgsssche Alfred F , Ag^/Israelf bei Kläger und Beschwerdeführer, - ?rx>2e3bevollsächtigter: Rechtsanwalt gegen Land Rheinland - ?f alg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen* 1, Mainz, Beklagten und Beschwerdegegner SS0 I Per XX, Zivilsenat de?? Btmdeeigerlchtshofs bat cs 4, Bezenber 1930 durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Richter Zorn* Fuchs» rr, Leng und Gärtner beschlossen: Pie Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in Urteil des 4, Zivilsenats des Cberlandoegerichts ZweibrUcken voss 23, Kai 1979 wird zurückgewiesen, Bio außergerichtlichen Kosten des Bescbwerde-verfahrcns trägt der Kläger, Gründe Auf die Beschwerde» die nicht begründet worden ist» hat der Senat das Beruitogsurteil geprüft. Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs» 2 BEO) hat sich nicht ergeben. Mai Gärtner