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BGH

Gericht: BGH

Kläger und Beschwerdeführer, - ?rx>2e3bevollsächtigter: Rechtsanwalt gegen Land Rheinland - ?f alg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen* Pie Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in Urteil des 4, Zivilsenats des Cberlandoegerichts ZweibrUcken voss 23, Kai 1979 wird zurückgewiesen, Bio außergerichtlichen Kosten des Bescbwerde-verfahrcns trägt der Kläger, Gründe Auf die Beschwerde» die nicht begründet worden ist» hat der Senat das Beruitogsurteil geprüft.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
in der Entschttdigimgsssche
 Alfred F	,
Ag^/Israelf bei

Kläger und Beschwerdeführer, - ?rx>2e3bevollsächtigter:	Rechtsanwalt
 gegen
Land Rheinland - ?f alg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen*
1, Mainz,
 Beklagten und Beschwerdegegner
SS0
I
 
Per XX, Zivilsenat de?? Btmdeeigerlchtshofs bat cs 4, Bezenber 1930 durch den Vorsitzenden Richter Kai und die Richter Zorn* Fuchs» rr, Leng und Gärtner
 beschlossen:
Pie Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in Urteil des 4, Zivilsenats des Cberlandoegerichts ZweibrUcken voss 23, Kai 1979 wird zurückgewiesen,
 Bio außergerichtlichen Kosten des Bescbwerde-verfahrcns trägt der Kläger,
 Gründe
Auf die Beschwerde» die nicht begründet worden ist» hat der Senat das Beruitogsurteil geprüft. Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs» 2 BEO) hat sich nicht ergeben.
Mai
 Gärtner