Beklagten und Beschvordogegnor Dor IX* Zivilsenat dos Bundesgerichtshofs hat cn 3. Februar 1976 durch die Richter Br# Thumia, Henkel* Fuchs, Portmann und Dr. Lang beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil dos 9* Zivilsenats - Entschädigungssenats - des Cborlandcsgorichts Koblenz vom 23.
2ur Entscheidungssammlung des Senats Abschrift BUNDESGERICHTSHOF ry ZS 589/7? BESCHLUSS in der intochädigungssache USA, Kläger und Beschwerdeführer, - Prozeübevollmdchtigte* gegen Land Rheinland - Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, Kainz, Kaiser-Friedrich-Straße 1, Beklagten und Beschvordogegnor Dor IX* Zivilsenat dos Bundesgerichtshofs hat cn 3. Februar 1976 durch die Richter Br# Thumia, Henkel* Fuchs, Portmann und Dr. Lang beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil dos 9* Zivilsenats - Entschädigungssenats - des Cborlandcsgorichts Koblenz vom 23. November 1971 wird zurUckgewiesen. Bas Beschwordevorfahren ist gebühren-und auslagonfreij die außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger# Gründe Bor Senat hat das Urteil des Berufungsgerichts geprüft. Bin gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (5 219 Abs# 2 BBC) hat sich nicht ergeben. Br# Tbumza Br# Lang