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BGH · II SB 178/68

Gericht: BGH · Aktenzeichen: II SB 178/68

Beklagten und Beschwerdegegner Der II* Zivilsenat des Bundeager ichtshof s hat unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Mal und der Bundesrlcbter von der Mühlen, Zorn, Henkel und Fuchs in der Sitzung vom 3* Oktober 1970 beschlossene Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Bevision im Urteil des 9. Zivilsenats des Ober-landesgeriehts Koblenz vo® 30* Mai 1968 wird zurückgewiesen*

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Volltext der Entscheidung

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BUNDES GERICHTSHOF II SB 178/68	BESCHLUS	S
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- Prose^bevollmächtigter:
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Beklagten und Beschwerdegegner
 Der II* Zivilsenat des Bundeager ichtshof s hat unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Mal und der Bundesrlcbter von der Mühlen, Zorn, Henkel und Fuchs
 in der Sitzung vom 3* Oktober 1970 beschlossene
 Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Bevision im Urteil des 9. Zivilsenats des Ober-landesgeriehts Koblenz vo® 30* Mai 1968 wird zurückgewiesen*
Das Beschwerdeverfahren 1st gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin.
Gründe
 Die Prüfung des Urteils hat keinen gesetzlichen Grund für die Zulassung der Envision (§ 219 Abs. 2 BBG) ergeben* Die Gesichtspunkte der Beschwerde gehen an den medisinlschen Erwägungen des Berufungsrichtere vorbei*
Mai	von	der	Mühlen
 Beglaubigt:
Justizhauptsekretär