Beklagten und Beschwerdegegner Der II* Zivilsenat des Bundeager ichtshof s hat unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Mal und der Bundesrlcbter von der Mühlen, Zorn, Henkel und Fuchs in der Sitzung vom 3* Oktober 1970 beschlossene Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Bevision im Urteil des 9. Zivilsenats des Ober-landesgeriehts Koblenz vo® 30* Mai 1968 wird zurückgewiesen*
Bntsch.~SammI.iiag des Senats BUNDES GERICHTSHOF II SB 178/68 BESCHLUS S iß dem Kntßchädiguögsrecbtßatieit - Prose^bevollmächtigter: Street» Hägerln and Beschwerdeführerin* Bechteanwalt gegen Land Rheinland - Hili , vertreten durch des Lande«ast für Wiedergutmachung und verwaltete Verzügen* Haina* Alieeplat« 4» Beklagten und Beschwerdegegner Der II* Zivilsenat des Bundeager ichtshof s hat unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Mal und der Bundesrlcbter von der Mühlen, Zorn, Henkel und Fuchs in der Sitzung vom 3* Oktober 1970 beschlossene Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Bevision im Urteil des 9. Zivilsenats des Ober-landesgeriehts Koblenz vo® 30* Mai 1968 wird zurückgewiesen* Das Beschwerdeverfahren 1st gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin. Gründe Die Prüfung des Urteils hat keinen gesetzlichen Grund für die Zulassung der Envision (§ 219 Abs. 2 BBG) ergeben* Die Gesichtspunkte der Beschwerde gehen an den medisinlschen Erwägungen des Berufungsrichtere vorbei* Mai von der Mühlen Beglaubigt: Justizhauptsekretär