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BGH

Gericht: BGH

- FTOseSbevollnäcbtlgters Klägerin und Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt als Abwickler der Kanzlei des Rechtsanwalts Br« Der XX* Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat an 16# Dezesiber 1980 durch die Richter Er* Thussa, 2orn, Fuchs, Portmann und Dr* Jäfcnk©

BeschwerdegegnerBDG©ThuasaEntßchädlgungss&cheBeschwerdeKlägerinZulassungRevision

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
I» vnm	BESCHLOSS
in der Entßchädlgungss&che
[/Israel,
- FTOseSbevollnäcbtlgters
 Klägerin und Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt
 als Abwickler der Kanzlei des Rechtsanwalts Br«
gegen
 Land Rheinland - Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen,
% Mainz,
 Beklagten und Beschwerdegegner
9
« 2 -
Der XX* Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat an 16# Dezesiber 1980 durch die Richter Er* Thussa, 2orn, Fuchs, Portmann und Dr* Jäfcnk©
beschlossen*
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Hiebt«
Zulassung der Revision ia Urteil des 11* ZI« vllsenats « Ehtsehädlgungssenats « des Gber-Im&GBgerlchts Koblenz vom 2* Hai 1979 wird zurückgewiesen.
Die euBergerichtlichen Kosten des Beschwerde«
Verfahrens trägt die Klägerin*
Gründe
 Aut dl© Beschwerde, die nicht begründet worden ist, hat der Senat das Berofungsurtell geprüft* Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs* 2 BDG) h sich nicht ergeben,
 Dr* Thuasa	Zorn