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BGH

Gericht: BGH

Februar 1979 durch dee Voreitcenden Richter rad und die ; achter Zern« Renkel* Fuchs und ^ortnann beschlossen* Me Beschwerde des Klügere gegen die Kiohtzulasaung der revision I» Urteil dee 5. Es weicht sieht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs xu §§ 28 ff 8B0 ab und wirft aueh keim tmgeklBrte Rechtsfrage vn grundsätzlicher Bedeutung auf.Me Angriffe gegen das verfahren dee Tstrichtere kennen die Zulassung dar Revision nicht rechtfertig«« (BGi{ Rzk 1967.

sä»i-'d-Sc!in’!!'rBGiRzkrechtfertigBUNDESGERICHTSHOF/ArgentinienBESCHLUSSZulassungRevision

Volltext der Entscheidung

2408 016
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En?sä»i-'.d.-Sc!.in’.!!'.r'. Senats
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
/Argentinien«
- t rozeübevollaaehtigter>
Kliger und Beschwerdeführer,
 Rechtsanwalt
gegen
 Lend Rheinland*Pfalz, vertreten durch du Ministerium der Finanzen, Raiser*Frledrich»str« 1* Kainz,
 Beklagten und Besohwerdegegner
i,-*r Za. Zivilsenat Um bunaeaperichtehofs hat an 15. Februar 1979 durch dee Voreitcenden Richter rad und die ; achter Zern« Renkel* Fuchs und ^ortnann beschlossen*
Me Beschwerde des Klügere gegen die Kiohtzulasaung der revision I» Urteil dee 5. Zivilsenats - snteehö-
dee Oberlandesgerichta Koblenz von 39. Januar 1976 wird curttskgewiaaan.
roe beeohwerdeverfahren let gsbUhren- tad analagen-fraij die außergerichtlich*» Kosten trogt der Klager.
»es Berufungsurtsll beruht auf einer den Tatriohtsr vorbehal-tenen Würdigung sedlrini scher Befinde und Gutachten sowie des vertrage des Kläger«. Es weicht sieht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs xu §§ 28 ff 8B0 ab und wirft aueh keim tmgeklBrte Rechtsfrage vn grundsätzlicher Bedeutung auf.
Me Angriffe gegen das verfahren dee Tstrichtere kennen die Zulassung dar Revision nicht rechtfertig«« (BGi{ Rzk 1967. 431).
FUch*